5. April 2011
Das Initiativkomitee nimmt zuhanden des DVI fristgerecht Stellung.
Wir stellen folgende Anträge:
1. Die Fristerstreckung sei für maximal 3 Monate zu gewähren und der Abstimmungstermin definitiv festzulegen.
2. Eine allfällige grosszügigere Fristerstreckung sei ebenfalls mit einem konkreten Abstimmungsdatum zu verknüpfen.
3. Die Frist sei auf keinen Fall länger als bis am 13. September 2012 zu verlängern (Frist von 24 Monaten bei kantonalen Initiativen gemäss Gesetz über die politischen Rechte: § 60 d).
4. Der Stadtrat sei zu einer transparenten Information über den Stand seiner Abklärungen zu verpflichten.
Vollständige Stellungsnahme